Tennishallenordnung
des TC Lingen e.V. Blau-Weiß

Diese “Tennishallenordnung“ regelt die Nutzung der Tennishalle des TCLBW und der angeschlossenen Räumlichkeiten. Sie ist für alle nutzenden Personen der Halle bindend und einzuhalten.

1. Spielberechtigung

Die Halle darf ausschließlich von spielberechtigen Personen für die Zeit der Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten von 7.00 bis 24.00 Uhr benutzt werden. Die Spielberechtigung wird durch Buchen eines Abos oder von Einzelstunden vor Spielbeginn erlangt. Es gelten die aktuellen Preise auf der Buchungsseite.

2. Vertragsabschluss / Buchungen von Abos und Einzelstunden / Stornierungen / Widerruf

a) Die Platzbelegung erfolgt digital durch unser Buchungssystem eBusy. Über den Menüpunkt „Platzreservierung Tennishalle“ gelangt man auf die Übersicht der Platzbelegung.

Vor der ersten Buchung sind eine einmalige, rechtssichere Registrierung der buchenden Person auf dem Online-Buchungs-Portal www.tclbw.ebusy.de sowie die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung (SEPA-Einzugsverfahren) für die fälligen Entgelte erforderlich.

Nach erfolgreicher Registrierung und Buchung einer einzelnen Hallenstunde erhält die buchende Person einen Code, der den Zugang zur Halle ermöglicht.

b) Über die Buchung eines Abos für die vereinbarte Saison (Wintersaison) wird ein Vertrag geschlossen.

Wird der Buchungbestätigung/Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim TCLBW widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.

Die Entrichtung des Abo-Entgeltes ist zu Beginn der Saison fällig und wird gemäß Abbuchungsermächtigung vom Bankkonto der buchenden Person eingezogen.

Buchungen von Einzelstunden erfolgen auf den Namen der buchenden Person durch Eintragung in das Online-Buchungssystem www.tclbw.ebusy.de. Die Buchungen sind verbindlich und kostenpflichtig, unabhängig ob gespielt wird. Stornierungen sind nur bis 12 Stunden vor Beginn der Spieleinheit möglich. Das Entgelt der gebuchten Einzelstunden wird nachträglich vom Bankkonto der spielenden Person eingezogen.

Die buchende Person erkennt mit Abschluss des Mietvertrages die Einhaltung der Hallenordnung an.

c) Im Fall einer Pandemie/Epidemie kann es aufgrund der Gesetzeslage zu kurzfristig angeordneter Schließung der Halle und damit verbunden zur Einstellung des Betriebs kommen. Für diese Situation gilt folgende Regel:

  • Soweit eine Schließung bis zu drei Spielterminen erforderlich wird, können die ausgefallenen Stunden im Lauf der Saison nach Absprache nachgeholt werden.
  • Sollte der Lockdown über drei Wochen hinausgehen, werden auf Wunsch der abonnierenden Personen die gezahlten Entgelte für diesen Zeitraum zurückerstattet, falls keine Ausweichtermine zustande kommen.

d)Verhinderung der buchenden Person/Ersatzperson.

Die buchende Person haftet gegenüber dem TCLBW auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

e)Kündigung des Mietvertrages.

Der TCLBW behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung die fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Eine ordentliche Kündigung durch die buchende Person ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

f)Mitwirkungspflicht der buchenden Personen

Die buchende Person sichert zu, dass die von ihr im Rahmen der Buchung bzw. des Vertragsschlusses gemachten persönlichen Angaben und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Die buchende Person verpflichtet sich, den TCLBW jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des TCLBW die Daten zu bestätigen.

3. Nutzungsbedingungen der Halle / Verhaltensregeln.
  • Die Mindest-Spielzeit beträgt eine volle Stunde. Ergänzung von halben Stunden ist möglich.
  • Die Halle darf nur mit Hallenschuhen für Teppichboden (glatte, helle Sohle, ohne Profil) betreten werden. Die Hallenschuhe bitte erst in den Umkleideräumen an- bzw. ausziehen. Das Tragen von Tennisschuhen, die auf Außenplätzen getragen wurden, und das Tragen von Straßenschuhen in der Halle ist verboten.
  • Spielende Personen sind berechtigt, Personen, die die Halle mit nicht geeignetem Schuhwerk betreten, aus der Halle zu weisen
  • Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Maßgeblich für den Beginn und das Ende einer Spielstunde ist die in der Halle angebrachte Uhr.
  • Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete für eine volle weitere Stunde ist auch zu entrichten, sofern die buchende Person die angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
  • Das Rauchen ist in allen Innenräumen des Vereins untersagt.
  • Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu öffnen.
  • Um Verunreinigungen des Hallenbodens zu vermeiden, ist der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Ausgenommen hiervon sind Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel.
  • Die Wände der Tennishallen dürfen nicht als Ballwand benutzt werden.
  • Jede spielende Person, die einen Schaden am Platz feststellt, wird gebeten, diesen unverzüglich dem Anlagenwart oder einem Vorstandsmitglied anzuzeigen.
  • Kleinkinder dürfen sich nur unter Aufsicht in der Halle aufhalten und den Spielbetrieb nicht stören. Auf die besonderen Gefahren, die Kleinkindern und Kindern durch den Tennisbetrieb in der Halle drohen, wird ausdrücklich hingewiesen.
  • Das Mitbringen von Tieren in die Halle ist untersagt.
  • Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12 Grad nicht unterschreiten. Der TCLBW bemüht sich, die Temperatur in der Halle bei „normalen“ politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei 15-16 Grad zu halten. Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie „angemessene Temperatur”. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.
  • Bälle, mit denen auf Sandplätzen gespielt wurde, dürfen nicht benutzt werden.
  • Jede spielende Person wird gebeten, sich so zu verhalten, dass andere spielende Personen auf den Nachbarplätzen nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft nicht nur die Geräuschentwicklung.
  • Generell ist auf die Sauberkeit von Halle, Umkleideräume, Duschen und sonstigen Räumlichkeiten zu achten. Sämtliche Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und absolut pfleglich zu behandeln.

4. Hausrecht

  • Der Vorstand und die TCLBW-Gastronomie sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jede die Halle nutzende Person hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
  • Der Verein behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Punktspiele, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Tennishallenordnung können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages darstellen ohne Rückvergütung vorausbezahlter Entgelte. Unbeschadet hiervon bleiben Schadensersatzansprüche bei verursachten Beschädigungen von Vereinsvermögen und Verunreinigungen.

5. Haftung

  • Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko der nutzenden Personen, unbeschadet der Verpflichtung des TCLBW, Halle und Einrichtungen in verkehrssicherem Zustand zu halten.
  • Sportunfälle und/ oder sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand des TCLBW zu melden.
  • Der TCLBW haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die nutzende Personen beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Tennishalle einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden. Ebenfalls haftet er nicht für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen.
  • Die nutzende Person haftet für alle von ihr, ihren Mitspielern und Gästen verursachten Schäden. Schäden und Verunreinigungen sind dem TCLBW unverzüglich zu melden.

6. Videoüberwachung

Zur Sicherheit der spielenden Personen und des Objektes ist im Innenbereich eine Kamera installiert. Diese befindet sich im Clubhaus. Wir weisen darauf hin, dass erkennbare Personenaufnahmen gemacht und gespeichert werden. Die Löschung erfolgt in der Regel nach einer Woche. Die buchende Person erkennt mit Abschluss des Mietvertrages und Betreten der Halle ausdrücklich an, dass aus Sicherheitsgründen Aufnahmen gemacht und diese eine Woche gespeichert werden

7. Geltungsbereich / Gerichtsstand / Sonstiges

Für die Geschäftsverbindung zwischen der buchenden Person und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Der TCLBW wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB. Der Verein wird gegenüber Dritten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.

Diese allgemeinen Bedingungen treten mit Wirkung vom 03.10.2022 in Kraft.